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Altautos im öffentlichen Verkehrsraum

Beim Abstellen eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum wird der Eigentümer aufgefordert, dieses umgehend zu entfernen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Entfernung durch die Ordnungsbehörde veranlasst und der Halter später zur Kostenerstattung herangezogen.

Bitte informieren Sie die Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch, wenn Sie abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sehen.

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Frau Albers
02592 69-226
senden

Frau Engelkamp
02592 69-216
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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