Altautos im öffentlichen Verkehrsraum
Beim Abstellen eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum wird der Eigentümer aufgefordert, dieses umgehend zu entfernen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Entfernung durch die Ordnungsbehörde veranlasst und der Halter später zur Kostenerstattung herangezogen.
Bitte informieren Sie die Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch, wenn Sie abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sehen.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Albers
02592 69-226
senden
Frau Engelkamp
02592 69-216
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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