Abmeldung (Wegzug, Wohnungswechsel)
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Selm keine neue Wohnung in Deutschland beziehen werden.
Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen oder auch wohnungslos werden.
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und spätestens 2 Wochen danach erforderlich.
Eine Abmeldung kann nur persönlich oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Sie ist gebührenfrei.
Das Abmeldeformular ist in jedem Fall persönlich von Ihnen zu unterschreiben.
Achtung, dies ist neu: Der Auszug (nur wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen) ist dann durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!
Formulare
Terminvergabe
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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