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Abmeldung (Wegzug, Wohnungswechsel)

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Selm keine neue Wohnung in Deutschland beziehen werden.

Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen oder auch wohnungslos werden.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und spätestens 2 Wochen danach erforderlich.

Eine Abmeldung kann nur persönlich oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Sie ist gebührenfrei.

Das Abmeldeformular ist in jedem Fall persönlich von Ihnen zu unterschreiben.

 

 

Achtung, dies ist neu: Der Auszug (nur wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen) ist dann durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!

Formulare

Terminvergabe

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

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Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
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Frau Oehlen
02592 69-267
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Frau Schnurbus
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Frau Schwager
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Herr Walter
02592 69-220
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
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