Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder
Die Betriebskosten der Selmer Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Kindertagesstätten, Gruppen für unter 3-jährige) werden aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Selm, der Einrichtungsträger und aus Elternbeiträgen finanziert.
Das Jugendamt zahlt aufgrund des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) an die Träger der Einrichtungen einen Zuschuss zu den Betriebskosten. Es übernimmt bei den meisten Einrichtungen auch ganz oder zum Teil den eigentlich von den Trägern aufzubringenden Anteil.
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Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungZuständige Mitarbeiter:
Herr Beese
02592 69-264
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten des Amtes:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Die Stadtverwaltung ist für den Kundenverkehr mit einer vorherigen Terminvergabe zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Termine sind vorher unter anderem für das Bürgerbüro über den Online-Terminkalender zu vereinbaren. Termine für andere Abteilungen können direkt per Mail oder Telefon mit dem Sachbearbeiter/in oder über die Telefonzentrale Tel. 69-0 ausgemacht werden.
Viele Anliegen können auch über das Serviceportal erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Amtshaus nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung erlaubt ist.