Beistandschaften
Auf Antrag eines
- alleinsorgeberechtigten oder eines
- alleinsorgenden Elternteils oder eines
- nach § 1776 BGB berufenen Vormunds
werden beim Jugendamt Beistandschaften eingerichtet.
Als Beistand vertritt das Jugendamt Minderjährige bei
- der Feststellung von Vaterschaften und bei
der Festsetzung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen
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Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungZuständige Mitarbeiter:
Frau Werlich
02592 69-268
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten des Amtes:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Die Stadtverwaltung ist für den Kundenverkehr mit einer vorherigen Terminvergabe zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Termine sind vorher unter anderem für das Bürgerbüro über den Online-Terminkalender zu vereinbaren. Termine für andere Abteilungen können direkt per Mail oder Telefon mit dem Sachbearbeiter/in oder über die Telefonzentrale Tel. 69-0 ausgemacht werden.
Viele Anliegen können auch über das Serviceportal erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Amtshaus nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung erlaubt ist.