Aktuelle Meldungen aus Selm
Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr (SEPA)
Eine neue EU-Verordnung verpflichtet ab dem 9. Oktober 2025 alle Banken im SEPA-Zahlungsverkehrsraum, die IBAN (Bankkontonummer) des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Empfängernamen abzugleichen und auf Übereinstimmung zu prüfen. Sinn und Zweck der sogenannten Verification of Payee (VoP) ist es, den Zahlungsverkehr in Europa sicherer und zuverlässiger zu machen. Hierdurch sollen sogenannte „Fake-Rechnungen“ oder „Phishing-Zahlungen“ verhindert und Fehlüberweisungen durch Tippfehler beim Namen oder bei der IBAN vermieden werden.
Damit ab diesem Tag Überweisungen der Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Selm ankommen und zugeordnet werden können, bittet die Stadtkasse bei allen Überweisungen ausschließlich folgende Angaben zu machen:
Empfänger: Stadt Selm
Konto: IBAN der Sparkasse an der Lippe oder der Volksbank Selm-Bork eG. gemäß der übersandten Zahlungsaufforderung
Verwendungszweck: Eindeutiges Kassenzeichen oder eine Rechnungsnummer gemäß der übersandten Zahlungsaufforderung
Damit die korrekte Zuordnung einer Zahlung möglich ist, ist die Angabe des Kassenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Unnötig lange Bearbeitungszeiten oder ein Mahnverfahren können dadurch vermieden werden.
Um Ihnen und der Stadt den Zahlungsverkehr grundsätzlich zu erleichtern, bitten wir bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Grundbesitzabgaben, Kindergartenbeiträge etc.) um Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats. Hierzu können Sie bequem das Service-Portal der Stadt Selm nutzen.