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Schulentwicklungsplan

Obwohl die Verpflichtung zur Vorlage und periodischen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes seit 1999 entfallen ist, müssen die Schulträger*innen nach § 80 Schulgesetz (SchulG) gleichwohl zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträgerinnen und -träger abgestimmte Schulentwicklungsplanung betreiben. Diese ist Voraussetzung für ein evtl. Genehmigungsverfahren zur Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen nach § 81 SchulG.

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schüler*innenzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüler*innenaufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schüler*innenzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.

Der Sinn und Zweck der Schulentwicklungsplanung besteht damit darin, die Bildungsinfrastruktur der Stadt Selm langfristig an die sich ändernden Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen, um eine sichere, stabile und qualitativ hochwertige Versorgung mit Bildungsangeboten zu gewährleisten. Dies umfasst die Prognose der Schülerzahlen, die Bedarfsermittlung für Schulgebäude und -ressourcen sowie die strategische Planung von Schulstandorten und -formen, um eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Schullandschaft zu schaffen und die Qualitätsstandards im Bildungssystem zu steigern.

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung der Stadt Selm für die Schuljahre 2025/2026 bis 2030/2031 (mit Ausblick in Richtung 2035) wurde im Juli 2025 durch den Rat der Stadt Selm beschlossen.

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