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Kindertagespflege

Tagespflege

Eltern, die ein unter 14-jähriges Kind wegen Berufstätigkeit oder Schul-/Berufsausbildung nicht betreuen können, kann eine Tagesmutter oder ein Tagesvater vermittelt werden, soweit die Angebote der Kindergärten und Tagesstätten nicht ausreichen. Für die Betreuung erhalten Tageseltern ein Tagespflegegeld; die Eltern müssen einen Beitrag zu den Kosten leisten, der sich nach dem Betreuungsumfang und der Höhe des Einkommens von Eltern(-teil) und Kind richtet. Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus der auch für Tageseinrichtungen geltenden Satzung der Stadt Selm und der dazugehörigen Tabelle (Altersstufe 2-6 Jahre).

Vermittlung, Betreuung und Beratung von Tagespflegestellen:
Frau Hördemann
montags 15.00-17.00 Uhr
donnerstags 10.00-12.00 Uhr

Anträge auf Kostenübernahme, Kostenbeiträge und Pflegegeldzahlungen:
Frau Schone
montags-donnerstags 08.30 - 13.00 Uhr
im Jugendzentrum Sunshine, Sandforter Weg 2, Selm

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