Die Offene Ganztagsschule (OGS)
Ein schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen.
Hier gelangen Sie direkt zur digitalen Anmeldung für die Betreuungsangebote: Direkt zur Anmeldung
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Was bedeutet „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule"?
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung rechtlich verankert. Ziel des Ganztagsförderungsgesetzes ist es, die Betreuungslücke nach der Kita für Familien zu schließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Auch die Kinder profitieren – für sie bedeutet das Bildungsangebot vor allem Chancengleichheit.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bedeutet, dass ab August 2026 alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Dieser Anspruch wird für jedes weitere Schuljahr um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag.
Der Rechtsanspruch ist – wie bisher auch – keine Pflicht; Eltern können selbst entscheiden, ob sie das Angebot der Ganztagsbetreuung wahrnehmen.
Was ist die Offene Ganztagsschule (OGS)?
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein zuverlässiger und qualifizierter Partner für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bietet im Anschluss an den lehrplanmäßigen Unterricht täglich ein zusätzliches, Bildungs- und Betreuungsangebot an allen Selmer Grundschulen an.
Das Angebot umfasst die verpflichtende Teilnahme am Mittagessen und darüber hinaus an Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangeboten, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturellen Angeboten.
Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?
Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie grundsätzlich die freie Wahl haben, Ihr Kind zum Betreuungs- und Bildungsangebot der OGS anzumelden. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder dort je nach Belieben kommen und gehen können. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine verbindliche Teilnahme des Kindes für das gesamte Schuljahr. Das Kind nimmt in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16.00 Uhr, mindestens jedoch bis 15.00 Uhr teil. Gründe hierfür sind die Kontinuität für die Kinder und die Planbarkeit der pädagogischen Arbeit
Kann eine Freistellung von der OGS erfolgen?
Freistellungswünsche von der OGS sind durch die Eltern rechtzeitig (mind. 2 Schultage vor der Freistellung) mitzuteilen. Ausnahmen sind nur bei z. B. kurzfristig erhaltenen Arztterminen möglich. Die Freistellungen sind grundsätzlich durch Atteste, Bestätigungen, o. ä. zu belegen. Freistellungen für dauerhafte Maßnahmen (z. B. Training in Sportvereinen, Musikschule, Ergotherapie, Nachhilfe, etc.) können für max. 2 Tage pro Woche genehmigt werden. Solche dauerhaften/regelmäßigen Freistellungen sind vor Schuljahresbeginn mitzuteilen. Die Abholzeit und die Maßnahme muss dabei in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen. Freistellungen für einmalige Maßnahmen (familiäre oder andere private Ereignisse, Arzttermine, etc.) können für max. 10 Tage pro Schuljahr gewährt werden. Den entsprechenden Vordruck auf Befreiung von der OGS finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Was ist eine GaKi-Klasse?
„GaKi“-Klasse steht als Abkürzung für rhythmisierte Ganztagskinder-Klasse; die teilnehmenden Kinder werden liebevoll „Gakis“ (Ganztagskinder) genannt. Alle Kinder dieser Klasse besuchen von der Klasse 1 bis 4 die Ganztagsschule und bleiben in ihrem Klassenverband. Der Besuch der Ganztagskinder-Klasse ist für die gesamte Grundschulzeit verpflichtend. Die Möglichkeit zur Anmeldung für eine Ganztagskinder-Klasse ist zurzeit nur an der Overbergschule möglich. Die Ludgerischule und die Grundschule „Auf den Äckern“ bieten diese Möglichkeit bislang nicht. Sollte der Wunsch zur Beendigung der OGS-Betreuung in einer GaKi-Klasse bestehen, so ist dies grundsätzlich im Rahmen der OGS-Vertragsbedingungen möglich. Jedoch erfolgt dadurch ein Wechsel des Klassenverbandes. Das Konzept zur Ganztagskinder-Klasse an der Overbergschule finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Was kostet die Offene Ganztagsschule?
Auch mit Einsetzen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem 01.08.2026 (beginnend mit Jahrgang 1) bleibt die Betreuung in der OGS kostenpflichtig.
1) Der Elternbeitrag:
Die Beiträge für die Offene Ganztagsschule sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Die Beitragstabelle finden Sie in der Beitragssatzung OGS; die Satzung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Beitragszeitraum ist jeweils ein Schuljahr (Beginn 01. August und Ende am 31. Juli des folgenden Jahres), wobei in allen 12 Monaten ein gleichbleibender Betrag zu zahlen ist. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von Ferienzeiten und Schließzeiten der OGS.
Für regelmäßig wiederkehrende Forderungen wie den Elternbeitrag für die OGS kann der Stadt Selm ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden:
https://www.selm.de/portal.html?ansicht=dienstleistung&eintrag=3
2) Das Mittagessen:
Die Teilnahme am Mittagessen ist fester Bestandteil der OGS-Konzeption und daher für jedes Kind verpflichtend. Zusätzlich zum Elternbeitrag wird jeweils von September bis Juli ein monatlicher Essenspauschalbetrag in Höhe von 100,00 € per SEPA-Lastschrift erhoben. Auch hier gilt, dass Ferien- und Schließzeiten nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Verpflegungsbeitrages entbinden.
Hier gelangen Sie zum SEPA-Lastschriftmandat des Vereins GANZ Selm:
Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Familien mit geringem Einkommen; dazu gehört u. a. auch der Zuschuss zum Mittagessen. Wenn Sie Anspruch auf staatliche Leistungen (Bürgergeld, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen oder Asylbewerberleistungen) haben können Sie die Kosten für das Mittagessen aus dem Bildung- und Teilhabepaket geltend machen, indem Sie die Nummer Ihrer UpdateCard bei dem Trägerverein GANZ Selm e. V. angeben.
Werden die Kinder auch in den Ferien betreut?
(Stand der nachfolgenden Informationen: 14.07.2026)
Mit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine Neustrukturierung der Ferienbetreuung erforderlich. Bisher wurden in der Stadt Selm 6 Wochen Ferienbetreuung angeboten; Kinder mit Rechtsanspruch werden ab dem 01.08.2026 einen Anspruch von 8 Wochen Ferienbetreuung haben. Die Organisation und Durchführung dieses ergänzenden Angebotes erfolgt durch den Trägerverein GANZ Selm e. V..
Übergangsregelung für die Sommerferien 2026
In den kommenden Sommerferien findet die Betreuung weiterhin wie gewohnt statt:
Zeitraum: erste Hälfte der Sommerferien (20.07. bis 07.08.2026).
Geplante Standorte (letztmalig): Grundschule „Auf den Äckern“ (Bork), Ludgerischule und Overbergschule.
Für die Bereitstellung einer ausgewogenen Mittagsverpflegung wird für Kinder mit Rechtsanspruch für die Zeit vom 03.08. bis 07.08.2026 ein Kostenbeitrag in Höhe von 25 € erhoben. Für die Kinder ohne Rechtsanspruch wurde der Beitrag durch die monatliche Mittagessenspauschale bereits erbracht.
Auf Grund der geringen Resonanz auf die Abfrage nach Ferienbetreuung in der zweiten Ferienhälfte findet in der Zeit vom 10.08. bis 01.09.2026 keine Ferienbetreuung statt.
Neue Regelung ab Herbst 2026
Die Stadt Selm und der Trägerverein GANZ Selm e. V. haben sich bewusst für eine einheitliche und faire Lösung entschieden: Ab den Herbstferien 2026 wird für alle Schüler*innen der Selmer Grundschulen eine Ferienbetreuung von mindestens 8 Wochen pro Schuljahr angeboten – unabhängig von Klassenstufe oder individuellem Rechtsanspruch. Aufgrund der anstehenden Bautätigkeiten an der Ludgerischule und der Äckernschule Bork wird die Ferienbetreuung bis auf weiteres an einem zentralen Schulstandort – der Overbergschule in Selm – stattfinden. An beweglichen und einzelnen Ferientagen (Pfingsten) erfolgt eine Betreuung am jeweiligen Schulstandort.
Die künftigen Zeiträume für die OGS- Ferienbetreuung
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Betreuungsumfang 8 Wochen pro Schuljahr |
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Osterferien |
2 Wochen |
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Pfingstferien |
1 Tag |
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Sommerferien |
4 Wochen (die ersten 4 Ferienwochen) |
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Herbstferien |
2 Wochen |
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Bewegliche Ferientage |
3 bis 4 Tage pro Schuljahr |
Eine Betreuung in den Weihnachtsferien wird aufgrund mangelnder Nachfrage nicht mehr erfolgen.
Kosten für die Ferienbetreuung
Die Kosten für die Ferienbetreuung sind bislang in den monatlichen OGS-Beiträgen enthalten. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs erweitern sich jedoch die Betreuungszeiten und die Angebote während der Ferien, wodurch ein zusätzlicher personeller Aufwand für den Trägerverein GANZ Selm e. V. entsteht.
Um die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu decken, wird ab den Herbstferien bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung ein Beitrag in Höhe von 50 € pro Woche erhoben. Hinzu kommt ein Beitrag für eine tägliche ausgewogene Mittagsverpflegung in Höhe von 25 € pro Woche. Die beweglichen Ferientage, sowie die Pfingstferien werden anteilig mit 15 € pro Tag abgerechnet. Die Kosten für die Verpflegung können über die BuT-Update Card abgerechnet werden.
Zeiten in der Ferienbetreuung
Beginn der Ferienbetreuung: Täglich ab 08.00 Uhr oder 09.00 Uhr
Ende der Ferienbetreuung: Täglich ab 14.00 Uhr oder 15.00 Uhr
Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung
Die verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über den Trägerverein GANZ Selm e. V. und muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien eingereicht werden. Die Kosten für den gebuchten Betreuungszeitraum sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung an den Verein zu zahlen. Eine fristgerechte Zahlung des Beitrages ist Voraussetzung für eine Teilnahme an der Ferienbetreuung.
Abmeldung von der Ferienbetreuung
Da alle erforderlichen Planungen zur Ferienbetreuung (Mittagsverpflegung, Personalplanung, etc.) innerhalb einer bestimmten Zeitschiene abgeschlossen werden müssen, ist eine Abmeldung von der gebuchten Ferienbetreuung nur bis 4 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, entbinden nicht von der Zahlungspflicht, bzw. bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Ausnahmen können im Einzelfall durch den Verein geprüft und ggfls. berücksichtigt werden.
Ungeplante Betreuungsbedarfe
Ungeplante Betreuungsbedarfe können dem Trägerverein GANZ Selm e. V. auch nach Ablauf der Anmeldefrist mitgeteilt werden. Über eine Teilnahme an der Ferienbetreuung entscheidet der Trägerverein unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten in folgender Reihenfolge:
- Schüler*innen, die bereits eine OGS besuchen, sind grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen.
- Schüler*innen, die dem Grunde nach einen Rechtsanspruch haben, aber keine OGS einer Grundschule in Trägerschaft der Stadt Selm besuchen.
- Schüler*innen, die keinen Rechtsanspruch haben, aber eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Selm besuchen.
Alle Informationen zur OGS-Ferienbetreuung finden Sie auch hier: https://ganz-selm.de/angebote/ferienbetreuung/.
Wie lange gilt der OGS-Betreuungsvertrag?
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich. Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht zum 31.03. des laufenden Schuljahres gekündigt wird. Da die Teilnahme an einer Ganztagskinder-Klasse an der Overbergschule für die gesamte Grundschulzeit verpflichtend ist, führt eine Kündigung des Vertrages zum Wechsel des Klassenverbandes.
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 01.08.2026 räumlich und personell sicherstellen zu können, werden OGS-Verträge für Schüler*innen ohne Rechtsanspruch zunächst für ein Schuljahr befristet. Ab Einführung des Rechtsanspruches werden die Verträge jeweils um ein Schuljahr verlängert, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen am jeweiligen Schulstandort erfüllt werden können.
Gibt es Qualitätsstandards für die OGS an offenen Ganztagsschulen?
Aktuell gibt es in NRW keine einheitlichen, durch ein Ausführungsgesetz zum OGS Rechtsanspruch geregelten Qualitätsstandards in NRW. In Selm wird daher die konkrete Umsetzung an den offenen Ganztagsgrundschulen wie bisher als kooperatives Trägermodell in der Zusammenarbeit von Grundschulen und dem Verein GANZ Selm e. V. sowie weiteren Trägern und außerschulischen Partnern weitergeführt.
Der Schulträger erarbeitet zurzeit gemeinsam mit dem Trägerverein, den Schulleitungen, dem LWL und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe verbindliche Vorgaben für die räumliche, personelle und pädagogische Ausgestaltung der OGS-Betreuung. Diese „Standards für die Qualitätssicherung in der OGS“ werden hier künftig als Download zur Verfügung stehen.
Wie melde ich mein Kind für das Betreuungsangebot OGS an?
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern/Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf per digitaler Anmeldung angezeigt haben. Eine Anmeldung muss im jährlich festgelegten Zeitraum (vom 15. Januar bis 28./29. Februar) erfolgen.
Anmeldungen für das laufende Schuljahr können nur noch direkt über die Schulverwaltung unter OGS@stadtselm.de vorgenommen werden; das digitale Formular steht dafür nicht mehr zur Verfügung.
Anmeldungen, die außerhalb des festgelegten Zeitraums eingehen, werden zunächst einer Warteliste zugordnet (siehe auch Vertragsbedingungen OGS). Ein Betreuungsvertrag beginnt dann nach erfolgter Prüfung mit Beginn des Schuljahres, bzw. zum 01. des Folgemonats, der auf die Zuweisung eines Betreuungsplatzes folgt.
Hier gelangen sie zur digitalen Anmeldung für das Betreuungsangebot der Stadt Selm:
Eine verbindliche Erklärung zu den Vertragsbedingungen ist in der digitalen Anmeldung eingebunden; durch Betätigung eines Kontrollkästchen (Pflichtfeld) erfolgt Ihre aktive Zustimmung. Ein Zustandekommen des Vertrages erfolgt in Kenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen. Der Betreuungsvertrag kommt durch die Mitteilung über die Aufnahme in die OGS zustande.
Wichtige Hinweise für OGS-Anmeldungen für die Jahrgänge 2 bis 4:
Bereits mit der Online-Anmeldung müssen alle erforderlichen Bescheinigungen/Nachweise hochgeladen werden. Die „Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis“ finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“. Die Vertragsbedingungen zum Betreuungsangebot OGS finden Sie an gleicher Stelle.
Erhalte ich mit der Anmeldung automatisch einen OGS-Platz?
Nein - die Durchführung der digitalen Anmeldung führt nicht automatisch zur Aufnahme in die OGS. Die Vergabe eines OGS-Platzes setzt grundsätzlich eine Prüfung der Angaben und Unterlagen aus der Anmeldung voraus.
Anmeldungen für den Jahrgang 1 unterliegen dabei bereits dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit Beginn des Schuljahres 2026/2027. Hier sind neben der digitalen Anmeldung und der Erteilung des SEPA-Mandates an den Trägerverein für die Mittagsverpflegung keine Nachweise erforderlich.
Zur Aufnahme eines Kindes für die Jahrgänge 2 bis 4 ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind die in den entsprechenden Vertragsbedingungen aufgeführten Kriterien zu erfüllen und entsprechend zu belegen.
Die Vergabe eines OGS-Platzes ist dann eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte zwischen Koordination, Schulleitung und der Stadt Selm als Schulträger getroffen wird.
Ansprechpartner*innen für das Betreuungsangebot OGS
Der Trägerverein GANZ Selm e. V.
Der Verein (http://ganz-selm.de) hat die Trägerschaft über die Betreuungsmöglichkeiten an Selmer Schulen. Neben der Betreuung der Kinder im Offenen Ganztag (Primarstufe) wird auch die Betreuung in der Sekundarstufe I der Selmer Schulen gewährleistet.
GANZ SELM e. V. - Betreuung, Förderung, Bildung an allen Selmer Schulen.
Postanschrift: Südkirchener Straße 4, 59379 Selm
Büroadresse: Waltroper Str. 19, 59379 Selm
Tel.: 02592 / 61864
E-Mail: info@ganz-selm.de
Informationen zum Betreuungsangebot OGS bei der Stadt Selm erteilt:
Frau Mohr
Tel.: 02592 / 69130
Fax.: 02592 / 69100
Mail: OGS@stadtselm.de
Frau Rohmann
Tel.: 02592 / 69131
Fax.: 02592 / 69100
Mail: OGS@stadtselm.de
Informationen und Vordrucke
Beitragssatzung OGS ab 01.08.2025 (1,3 MiB)
Beitragssatzung OGS ab 01.08.2026.pdf (1,4 MiB)
GaKi Klasse - Konzept Overbergschule (860,7 KiB)
Antrag auf Freistellung vom Offenen Ganztag (71,7 KiB)
Vertragsbedingungen OGS - gültig bis 31.07.2026.pdf (263,3 KiB)
Vertragsbedingungen OGS zum 01.08.26 MIT Rechtsanspruch (176,1 KiB)
Vertragsbedingungen OGS zum 01.08.26 OHNE Rechtsanspruch (180,2 KiB)
Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis (16,6 KiB)