Das neue Bundesmeldegesetz, das am 1. November in Kraft tritt, bringt zwei neue Regelungen, die auch für Selmer Bürgerinnen und Bürger und solche, die es werden wollen, interessant sind. Zunächst bleibt es bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde, also dem Bürgerbüro, anmelden.