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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Rauher Busch“, Teil I

 

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Selm „Rauher Busch", Teil I

(Änderung der Gestaltungsvorschriften)

 

Niederschrift über die Bürgerversammlung vom 23.02.2010

Beginn: 18.10 Uhr

Ende:    19.00 Uhr

 

Teilnehmer:

Bürger:

sh. beigefügte Anwesenheitsliste

Verwaltung:   

Herr Bürgermeister Mario Löhr

Herr Wolfgang Händschke, Amt für Stadtentwicklung und Bauen

Frau Alexandra Rohmann, Amt für Stadtentwicklung und Bauen, zugleich als      Protokollführerin

1. Herr Bürgermeister Löhr begrüßt die Anwesenden und entschuldigt gleichzeitig den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Umwelt , Herrn Kleinwächter, wegen Krankheit.

 

2. Herr Händschke erläutert den derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Selm „Rauher Busch", Teil I, aus dem Jahr 1972 sowie dessen Gestaltungsvorschriften. Diese sollen nunmehr überarbeitet werden, da sie nicht mehr zeitgemäß sind. Derzeit verhindern die Gestaltungsvorschriften u.a. das Aufbringen von Wärmedämmputz, da nur Verblendmauerwerk in bestimmten Farben zulässig ist.

Nach den überarbeiteten Gestaltungsvorschriften soll es den jeweiligen Bauherren/Eigentümern überlassen bleiben, ob der Baukörper verputzt oder mit Verblender versehen wird.

Gestaltungsvorschriften soll es weiterhin bezüglich der Dachaufbauten (z.B. Länge der Gaube) und der  Beschränkung der Höhe des Drempels auf max. 0,80 m geben.

Die Vorschriften hinsichtlich der Einfriedung der Vorgärten  und weitere Bestimmungen sollen  ersatzlos gestrichen werden.

In der sich anschließenden Diskussion bittet Herr Risse, Reuterweg 19, um Mitteilung, ob bei den Häusergruppen mit Flachdächern einzelne Häuser mit einer anderen Dachform versehen werden können, oder ob dies nur für Hausgruppen zulässig sein soll.

Herr Händschke entgegnet, dass die Änderung den gesamten Planbereich erfassen soll.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Händschke ferner mit, dass es keine Verpflichtung zur Aufstockung oder Änderung der Dachform geben wird. Es handelt sich hier um eine reine Angebotsplanung.

Frau Bögemann, Rilkeweg 24, bittet um Mitteilung, ob Dachgauben nur als Flachdach ausgeführt werden dürfen.

Herr Händschke entgegnet, dass die Form freigeben werden soll.

Hinsichtlich der Unterschreitung des erforderlichen Grenzabstandes von mindestens 3 m durch das Aufbringen von Wärmedämmputz verweist Herr Händschke auf die Bauordnung Nordrhein-Westfalen, die in solchen Fällen eine geringfügige Unterschreitung der erforderlichen Abstandflächen vorsieht.

Herr Händschke weist auf Nachfrage darauf hin, dass eine Firsthöhe nicht festgelegt ist, sondern lediglich die Drempelhöhe auf 0,80 m beschränkt ist.

Herr Strathoff, Droste-Hülshoff-Straße 19, regt an, die Gestaltungsvorschriften hinsichtlich der Einfriedung nicht vollständig aufzugeben, da er extrem hohe Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche fürchtet.

Herr Händschke weist darauf hin, dass durch die Bauordnung Nordrhein-Westfalen bereits die Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen beschränkt, ferner darf die Einsichtnahme in den öffentlichen Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung nicht eingeschränkt werden.

Frau Bögemann, Rilkeweg 24, verweist auf die Einmündungen im Bereich Herderweg/Humboldtstraße sowie Rilkeweg/Reuterweg , diese sind ihrer Meinung nach schlecht einzusehen wegen der teilweise hohen Einfriedungen.

Herr Bürgermeister Löhr will die Angelegenheit durch den zuständigen Sachbearbeiter prüfen lassen.

Frau Bögemann bittet ferner um Mitteilung, wie Einfriedungen an Eckgrundstücken beurteilt werden.

Herr Händschke teilt mit, dass die Grundstücksteile, die an öffentlichen Verkehrsflächen liegen, grundsätzlich als Vorgarten gelten. Allerdings werden hier, um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen, Ausnahmen zugelassen.

Herr Risse, Reuterweg 19,  regt an, die Farbgestaltung von Verblender und Putz nicht völlig freizugeben, sondern auf dezente Farben,  wie z.B. rot, sand, grau, weiß zu beschränken.

Herr Bürgermeister Löhr sagt zu, diese Anregung aufzugreifen.

Herr Strathoff bittet, die Verkehrsberuhigung in Form von „Berliner Kissen" und Straßenverengung im Bereich der Humboldtstraße/Waltroper Straße zurück zu bauen. Diese Form der Verkehrsberuhigung ist von den Anwohnern nicht gewünscht worden und von Seiten der Verwaltung schon vor ca. 10 Jahren als nicht mehr erforderlich angesehen worden. Mangels ausreichender finanzieller Mittel ist ein Rückbau bisher unterblieben.

Herr Bürgermeister Löhr sagt eine Überprüfung der Angelegenheit zu, verweist aber auch auf die begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Stadt.

Herr Bänsch, Rauher Busch 22 ,ergänzt, dass die Verkehrsberuhigung  seinerzeit erforderlich war , um den Schleichverkehr durch die Schüler des Polizeiausbildungsinstitutes zu unterbinden. Durch den Bau der Umgehungsstraße ist die Verkehrsberuhigung im B-Plangebiet „Rauher Busch" nicht mehr erforderlich.

Herr Debus , Danteweg12, weist darauf hin, dass durch sein Grundstück der sogenannte Hermannkanal führt.  Dies führt -seiner Auffassung nach- zu einer Minderung des Grundstückswertes.

Herr Händschke teilt mit, dass der Kanal seines Wissens stillgelegt wurde.

Die übrigen Anwohner machen darauf aufmerksam, dass dieser Kanal auch durch ihre Grundstücke verläuft. Dies war aber beim Kauf der Grundstücke bekannt.

Herr Buß, Danteweg 5, bittet um Mitteilung, in welcher Breite der Gehweg vor seinem Haus im Winter vom Schnee befreit werden muss.

Protokollnotiz:

§ 3  der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Selm regelt Art und Umfang der Reinigungs- bzw. Räumpflicht. Die Vorschrift ist als Anlage beigefügt.

 

Selm, 24.02.2010

 

Rohmann

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