Bild-Collage mit Motiven aus Selm, Bork und Cappenberg

Baudenkmal / Denkmalschutz

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege hat die Funktion, die kulturgeschichtlichen Werte und die Zeugnisse der Vergangenheit auch weiterhin ablesbar zu machen. Auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DschGNW) sind die im Stadtgebiet vorhandenen Bau- und Bodendenkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.

Die Stadt Selm als Untere Denkmalbehörde hat dabei u.a. die Aufgabe:

  • denkmalwerte Gebäude/Objekte unter Schutz zu stellen,
  • denkmalrechtliche Erlaubnisse zu erteilen,
  • Steuerbescheinigungen gem. § 40 DschG NRW auszustellen.

Für den Denkmaleigentümer ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz die Pflicht, für alle Veränderungen am Denkmal wie z. B. Anstrich der Fassade, Fensterreparatur/-erneuerung, Dachneudeckung/-reparatur, Nutzungsänderungen etc. vorab die Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen. Erlaubnispflichtig sind ebenfalls Eingriffe in die nähere Umgebung von Baudenkmälern und im Bereich von Bodendenkmälern.

Der Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DschGNW ist formlos und schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Dabei trifft die Untere Denkmalbehörde ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Amt für Denkmalpflege in Münster.

Die 57 Baudenkmäler sind in der Denkmalliste A und die 7 Bodendenkmäler der Stadt Selm in der Denkmalliste B aufgeführt. Die Listen können Sie sich hier ansehen: Denkmalliste A und B

Ansprechpartner / innen

Amt:

Untere Denkmalbehörde ist der Abteilung 65.1 / 65.2 des Amtes Stadtentwicklung und Bauen zugeordnet

Ansprechpartnerinnen:

Petra Sommer

Heike Steck