Anmeldeverfahren an den Grundschulen
Grundsätzliches
Mit der Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetztes hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 30.03.2011 das weitere Vorziehen des Einschulungsalters gestoppt. Wie schon zum Schuljahr 2011/2012 werden damit auch in den kommenden Jahren alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Einschulungsverfahren 2012/2013:
Das Anmeldeverfahren für die Einschulung im Jahr 2012 an den Selmer Grundschulen findet in der Zeit vom 14. – 18.11.2011 statt. Das Schulverwaltungsamt der Stadt Selm wird die Erziehungsberechtigten der Kinder des Geburtsjahrgangs (01.10. 2005 – 30.09.2006) nach den Sommerferien 2011 gezielt darüber informieren.
Für die Einschulung ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
Da aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen die Schulbezirksgrenzen seit dem 01.08.2008 aufgehoben wurden, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl in Selm anzumelden.
Wenn Ihr Kind katholisch ist oder nach katholischen Grundsätzen unterrichtet und erzogen werden soll, können Sie Ihr Kind auch an der Ludgerischule - katholische Bekenntnisschule - anmelden.
Somit besteht eine freie Schulwahl zwischen den folgenden Schulen im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten und Aufnahmekapazitäten:
1. Grundschule "Auf den Äckern", Gemeinschaftsgrundschule
(einschließlich des Teilstandortes Selm-Cappenberg, Buschkamp 23)
Waltroper Str. 17, 59379 Selm, Tel.: 6 18 27
Schulleiterin: Frau Cäcilia Halfmann
2. Overbergschule, Gemeinschaftsgrundschule
Kreisstr. 4, 59379 Selm, Tel.: 15 40
Schulleiterin: Frau Birgit Lücking-Pahone
3. Ludgerischule, katholische Grundschule
Alter Kirchplatz 8, 59379 Selm, Tel.: 15 43
Komm. Schulleiterin: Frau Stephanie Brockhaus
An der Ludgerischule werden max. 3 Klassen neu eingerichtet. Überschreiten die eingehenden Anmeldungen diese Kapazität, wird die Entscheidung über die Aufnahme an der Schule durch die Schulleitung in der Reihenfolge der nachfolgend genannten Kriterien getroffen:
a) Katholische Konfession
b) Geschwisterkinder in anderen Klassen der Ludgerischule
c) Schulwegentfernung
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Ihr Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
- Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.
- In der Ludgerischule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind und deren Geschwisterkind ebenfalls die Ludgerischule besucht. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze nach Schulwegentfernung weitere Kinder aufgenommen werden.
- Für den Fall, dass an der von Ihnen gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet wurden als Plätze zur Verfügung stehen,werden Sie gebeten, in dem beigefügten Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule noch einen Zweitwunsch anzugeben.
Wenn der Schulweg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Grundschule in der einfachen Entfernung mehr als 2 km beträgt, werden die Schülerfahrkosten von der Stadt Selm übernommen.
Für weitere Fragen und ausführliche, individuelle Informationen zu den Schülerfahrkosten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Schule, Familie und Soziales zur Verfügung.
Zuständiges Amt: Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales
Zuständige Abteilung: Schulverwaltung